Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Firma Franz Mauerer, Tankstelle

Bitte beachten Sie unsere AGB's

1. Die Tankkarte - im Folgenden "Karte" genannt - wird von der Firma Franz Mauerer, Lamer Straße 11, 93480 Hohenwarth - im Folgenden "Firma Mauerer" genannt - ausgegeben und verwaltet. Für die Karte sind € 10,- zu entrichten.

Monatlich wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00  für die Rechnungserstellung in Papierformat verlangt. Für die Zusendung der Rechnung per E-Mail fallen keine Kosten an.


2. Der Karteninhaber kann an der Tankstelle der Firma Mauerer bargeldlos Treibstoff beziehen.


3. Die Firma Mauerer kann die Ausstellung der Karte ohne Angabe von Gründen verweigern.


4. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht. Kann - aus welchen Gründen auch immer - eine Abbuchung nicht durchgeführt werden, wird die Karte gesperrt und die anfallenden Rückbuchungsgebühren der Bank sowie eine Sperrgebühr in Rechnung gestellt. Weiters wird die Mahnung per Post zugestellt. Die Firma Mauerer behält sich in solchen Fällen das Recht vor, die Geschäftsverbindung mit dem Kunden fristlos zu beenden. Weiter gelten im Falle des Zahlungsverzuges der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart.


5. Der vom Girokonto des Karteninhabers abgebuchte Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt, sofern der Karteninhaber nicht binnen 14 Tagen nach Abbuchung schriftlich widerspricht.


6. Die Beendigung der Geschäftsverbindung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen - die Karte muss in diesen Fällen unverzüglich der Gesellschaft zurückgegeben werden.


7. Änderungen von Adressen, Bankverbindungen und dergleichen sind unverzüglich der Firma Mauerer bekannt zu geben.


8. Mit EC-Karte kann an der Tankstelle der Firma Mauerer nur bis zu einem Betrag von € 100,- Treibstoff bezogen werden. Rückbuchungsgebühren der Bank, Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen in gesetzlicher Höhe sind vom Kunden zu tragen, falls eine Abbuchung vom Konto des EC-Karteninhabers nicht durchgeführt werden kann.


9. Der Kunde hat an der Tankstelle folgende Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften zu befolgen:

  • Das Tanken ist vom Fahrzeugführer eigenverantwortlich durchzuführen.
  • Vor Beginn des Tankvorgangs hat sich der Kunde vom ordnungsgemäßen Zustand der Tankeinrichtung zu überzeugen. Sind Umstände erkennbar, die auf Schadensfälle oder sonstige Unregelmäßigkeiten hinweisen, so ist vor der Inbetriebnahme in geeigneter Weise die Servicestelle zu verständigen. Sie entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Vor jedem Tankvorgang ist folgendes festzustellen: Wie viel Flüssigkeit kann der Fahrzeugtank noch aufnehmen?
  • Bei der Durchführung des Tankvorgangs ist folgendes kontinuierlich zu prüfen: Gelangt Flüssigkeit in den Fahrzeugtank? Füllstand im Fahrzeugtank
  • Bei auftretenden Tropfmengen ist folgendes durchzuführen: Tropfmengen sind unverzüglich mit Ölbindemittel aufzunehmen, in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen und die Servicestelle zu verständigen.
  • Der gesamte Tankvorgang ist zu beobachten. Bei Unregelmäßigkeiten ist der Betrieb sofort zu unterbrechen und die Servicestelle zu verständigen. Sie entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht und Feuer ist verboten!
  • Motor- und Fremdheizung sind während des Tankens abzustellen!

10. Der Kunde haftet auch für seine Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.


11. Der Kunde haftet auch für Umweltbelastungen des Grundstückes der Firma Mauerer, die zumindest mittelbar auf ein Verhalten des Kunden zurückzuführen sind. Die Firma Mauerer ist berechtigt, hierfür einen angemessenen Ausgleich zu verlangen. Die Höhe des Ausgleichsanspruches richtet sich nach den Kosten, die für die Beseitigung der Umweltbelastung erforderlich ist.


12. Sollten Bedingungen des Vertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eines auf deren Grundlage abgeschlossenen sonstigen Vertrages oder spätere Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu einem abgeschlossenen Vertrag ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen hierdurch nicht berührt. An Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bedingungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit nur rechtlich möglich und wirtschaftlich zumutbar, dem gleich kommt, was die Vertragspartner gewollt haben, oder nach Sinn und Zweck des betroffenen Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.


13. Die Parteien erkennen als Erfüllungsort Hohenwarth und als Gerichtsstand Bad Kötzting an.


Stand 01.09.2015